Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. eine rechtssichere Handlungsanweisung an die Veterinärämter in Schleswig-Holstein zu erlassen, die den direkten Export von Schlachtvieh in Zielländer außerhalb der Europäischen Union regelt, in denen grausame Schlacht-praktiken herrschen, die den Tatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen.
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Schlachttierexporte in Zielländer, die nicht die europarechtlichen Mindeststandards zum Schutz von Tieren einhalten, rechtssicher mittels einer Negativliste zu regeln.
drucksache-19-01330
Dies ist ein Alternativantrag der Fraktion der AfD zu „Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten stoppen“ (Drs. 19/1291).
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01330.pdf